Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Begleitetes Fahren: ein voller Erfolg!
27.02.2009 | FAHRSCHUL-WISSENDeutlich weniger Unfälle durch den Führerschein mit 17. Allen Skeptikern zum Trotz: das begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. 28,5 % weniger Unfälle und 22,7 % weniger Verkehrsverstöße als bei anderen Neulingen bescheinigt eine Untersuchung der Universität Gießen den jungen Fahranfängern. Das Modell, das 2004 in Niedersachsen eingeführt wurde und inzwischen deutschlandweit gilt, hat sich bewährt. Für #userInhaber# ist das keine Überraschung. Der Fahrlehrer an der Fahrschule #userName# war von Anfang an ein Befürworter des Führerscheins mit 17. „Es geht dabei ja eben nicht darum, Jugendliche noch früher auf den Straßenverkehr loszulassen“, erklärt er. „Das begleitete Fahren bis zur Volljährigkeit kann man eher als verlängerte Lernphase sehen. Ein verkehrserfahrener Erwachsener sitzt immer daneben und kann dem Anfänger wertvolle Tipps und Anleitungen geben.“ Und nicht nur Fahrlehrer befürworten das neue Modell, sondern auch die Jugendlichen selbst. 67,5 % fühlen sich durch das begleitete Fahren deutlich sicherer; 87,1 % würden BF17 für alle empfehlen. Im Alter von Sechzehneinhalb Jahren kann mit der Ausbildung zum Führerschein der Klasse B oder BE begonnen werden. Die theoretische Prüfung ist drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs möglich, die praktische zwei Monate später. Wurden beide Prüfungen bestanden, erhält der Fahrschüler die befristete Fahrerlaubnis zum 17. Geburtstag. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Für die obligatorische Begleitperson - in den meisten Fällen ein Elternteil - gelten allerdings Auflagen: Älter als 30 muss sie sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben - und einen Kontostand von nicht mehr als 3 Punkten in Flensburg. Stellen sich mehrere Angehörige oder Freunde für diese Aufgabe zur Verfügung, so können sie alle in der Fahrerlaubnis eingetragen werden. Schade ist dagegen, wenn die einzige in Frage kommende Person ein paar Punkte in Flensburg zu viel hat. Doch Fahrlehrer #userInhaber# weiß Rat: „Wenn das Konto acht Punkte nicht übersteigt, hilft ein Aufbauseminar. Bei freiwilliger Teilnahme können vier Punkte abgezogen werden, und wenn das noch nicht reicht, kann man anschließend zur verkehrspsychologischen Beratung gehen. Die gleicht noch einmal zwei Punkte aus.“ Interessierte bekommen nähere Infos zum Führerschein ab 17 und zum Punkteabbau bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userStreet# #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Drogen am Steuer: ein verbreitetes Vergehen!
29.01.2009 | FAHRSCHUL-WISSENJeder vierte Unfall in Deutschland geschieht unter Medikamenteneinfluss Beim Thema „Drogen am Steuer“ denken die meisten Menschen an Marihuana, Kokain und ähnliche Substanzen. Und vergessen dabei das Naheliegende: die vielen Tabletten, Säfte und Tropfen, die wir gegen kleine und größere Wehwehchen schlucken. Rund 20 Prozent aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können die Folgen von Fahren unter Medikamenteneinfluss sein. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, weiß #userInhaber#, Fahrlehrer an der Fahrschule #userName#. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzt, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen. Werden Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss man das Auto stehen lassen.“ Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Medikamenteneinfluss. Kein Wunder, haben doch 80 Prozent der Deutschen keine Ahnung, dass die Mittel, die sie einnehmen, ihr Fahrverhalten beeinflussen. Vor allem, wenn diese verschrieben wurden, wird dem Beipackzettel kaum noch Beachtung geschenkt. Doch sollte man lieber nicht darauf vertrauen, dass der Arzt extra auf Fahruntüchtigkeit hinweist, geht er doch im Zweifelsfall davon aus, dass der Patient sowieso das Bett hütet. Und nicht nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist Vorsicht geboten. „Hustensäfte, die man auch rezeptfrei in der Apotheke bekommt, enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, warnt #userInhaber#. „Deshalb ist die Winterzeit besonders gefährlich: Viele Menschen sind erkältet, die Sicht ist schlecht und die Straßen eventuell glatt. Mit einer Grippe einfach mal im Bett zu bleiben, ist daher gleich in doppelter Hinsicht besser für die Gesundheit.“ Ähnliches gilt für Schmerzmittel - besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen. „Auf Alkohol sollte man bei Medikamenten komplett verzichten“, rät daher Fahrlehrer #userInhaber#, „nicht nur vor oder während der Einnahme, sondern den ganzen Tag.“ Wer Medikamente einnimmt und sich trotzdem ans Steuer setzen will, sollte sich außerdem auf jeden Fall beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen. Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, z.B. Benommenheit oder verschwommenes Sehen, muss das Auto stehen gelassen werden. Fragen zum Thema Medikamente am Steuer beantwortet #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userEmail#.
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