Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Handy am Steuer
17.01.2018 | FAHRSCHUL-WISSENWer mit dem Handy am Steuer unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer und riskiert empfindliche Strafen. Digitale Technologien erleichtern unseren Alltag heute selbstverständlich in fast allen Lebenslagen. Das Smartphone als persönliche Management-Zentrale ist dabei unser ständiger Begleiter, häufig auch im Auto. Doch das Unfallrisiko ist enorm: Schon der kurze Blick aufs Display oder ein dringlicher Anruf lenkt vom Verkehrsgeschehen ab und führt zu einer drastischen Reduzierung der Reaktionsfähigkeit. Junge Menschen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Handy und Smartphone im Straßenverkehr zu sensibilisieren, ist inzwischen fester Bestandteil des Arbeitsalltags vieler Fahrlehrer. #userInhaber# von der #userName# nimmt das Thema ernst und setzt deshalb verstärkt auf Aufklärung in der Führerscheinausbildung: „Insbesondere jungen Menschen sind anfällig für die elektronischen Lockrufe ihrer Telefone.“ Um Fahranfängern das Gefahrenpotential bei der Handynutzung während der Fahrt zu verdeutlichen, bedient sich #userInhaber# eines einfachen Beispiels: „Telefonieren am Steuer ist ungefähr so wie Fahren mit 0,8 Promille. Wer mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h seine Aufmerksamkeit für nur eine Sekunde vom Straßenverkehr abwendet, verpasst bereits eine Strecke von 14 Metern. “ In Deutschland ist jegliche Handynutzung bei laufendem Motor gesetzlich verboten. Darunter fällt nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage, auch das Wegdrücken eines Anrufs oder die Bedienung des integrierten Navigationssystems per Hand ist untersagt. Dennoch ist das Handy am Steuer statistisch mittlerweile zur Unfallursache Nummer eins avanciert. Verstöße werden entsprechend streng geahndet: „Der Gesetzgeber hat reagiert und die Geldstrafen im Oktober 2017 noch einmal erhöht“, weiß #userInhaber#. „Wer jetzt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss satte 100 Euro bezahlen. Zudem gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.“ Erlaubt ist die Bedienung des Mobiltelefons ausschließlich bei Stillstand und ausgeschaltetem Motor. Wer unterwegs dennoch auch unterwegs nicht aufs Telefonieren verzichten kann oder will, muss in eine Freisprechanlage investieren. #userInhaber# weiß um die Gewohnheiten der Führerscheinneulinge und rät deshalb uneingeschränkt: „Die Freisprechanlage ist für die eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen inzwischen ebenso unverzichtbar wie der Gurt!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >RAUS AUS DEN WINTERSCHLAF!
17.01.2018 | FAHRSCHUL-NEWSRAUS AUS DEM WINTERSCHLAF! Genug gekuschelt und gechillt ;-) Profitiert von unserem Starter-Angebot bei Anmeldung bis zum 28.02.2018 für die Führerscheinklasse B. Guckt bei uns rein, wir haben ein attraktives Überraschungspaket für Euch geschnürt. Es freut sich auf einen starken Start mit Euch... das Team der Fahrschule Müller
Mehr erfahren >Die besten Apps für Autofahrer
17.01.2018 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, digitale Technologien erleichtern unseren Alltag heute selbstverständlich in fast allen Lebenslagen. Das Smartphone als persönliche Management-Zentrale ist dabei unser ständiger Begleiter. Ob als Wecker, Notiz- und Adressbuch oder stets griffbereite Kamera – Mobiltelefone sind längst weit mehr als bloße Kommunikationsgeräte. Auch im Straßenverkehr sind die Einsatzmöglichkeiten für Smartphones schier unbegrenzt, wohlgemerkt aber nicht am Steuer! Denn die Handynutzung während der Fahrt ist ein erhebliches Unfallrisiko und deshalb streng verboten. Vor der Fahrt oder auf dem Parkplatz hingegen liefern Apps eine erstaunliche Vielfalt an nützlichen Informationen. Vom Routenplaner über den Spritstoffrechner bis hin zum Toiletten Scout: Wir haben für Dich in diesem Monat die besten Apps für Auto- und Motorradfahrer zusammengestellt. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}
Mehr erfahren >Klassenspezifischer Unterricht Klasse A (Zweiradtechnik)
09.01.2018 | FAHRSCHUL-NEWSHallo zukünftige Moppedfahrer, der nächste klassenspezifische Unterricht Klasse A findet am 02.02.2018 um 18.oo Uhr und am 03.02.2018 um 9.oo Uhr in den Unterrichtsräumen in Wardenburg statt. Wir freuen uns drauf! Euer Team der Fahrschule Müller
Mehr erfahren >Umweltschonendes Fahren
23.12.2017 | FAHRSCHUL-WISSENWenn von Klimawandel, Energiewende und Umweltschutz die Rede ist, geht es immer auch um die Zukunft des Straßenverkehrs. Parallel zu dem gestiegenen Umweltbewusstsein in der Bevölkerung, geht auch der Trend in der Automobilindustrie langsam, aber sicher unaufhaltsam in Richtung grüne Technologien. Doch nicht nur Politik und Industrie sind in der Verantwortung, ökologisch verträgliche Lösungen zu finden: Die Reduktion von umwelt- und gesundheitsschädlichen Emissionen ist eine kollektive Anstrengung, alle müssen gemeinsam umdenken. Als Verkehrsteilnehmer können wir schon heute aktiv dazu beitragen, die Welt von Morgen nachhaltig zu gestalten. „Durch eine intelligente Fahrweise können wir der Umwelt selbst ohne Hybrid- oder Elektroantrieb einen großen Gefallen tun“, weiß #userInhaber# von der #userName. Fahrlehrer wie #userInhaber# sind Experten für Energieeffizienz im Straßenverkehr, da sie schon von Berufswegen ein großes Interesse daran haben, ihre Spritkosten so gering wie möglich zu halten. Doch was genau bedeutet intelligentes Fahren? Die Antwort vermittelt #userInhaber# Fahrschülern in Form eines einfachen Vergleichs: „Versetzen Sie sich in die Lage eines Radfahrers. Fahren Sie nach dem Start möglichst lange in niedrigen Gängen? Treten Sie bergab kräftig in die Pedale oder lassen Sie lieber rollen? Fahren Sie gerne mit schwerem Gepäck oder zu wenig Luft in den Reifen? Die physikalischen Gesetzmäßigkeiten sind für Rad- und Autofahrer gleich, nur dass ersterer die Energie dafür selbst aufbringen muss. Mit den Regeln, die sich im Umkehrschluss aus diesem Beispiel ableiten lassen, können Sie mit geringem Aufwand erhebliche Mengen Sprit einsparen!“ Niedertouriges und vorausschauendes Fahren bei möglichst konstanter Geschwindigkeit sind demnach Voraussetzungen für mehr Effizienz am Steuer. Anfahren und Beschleunigen verbrauchen besonders viel Sprit, weshalb unnötige oder heftige Bremsungen vermieden werden sollten. Unnötiges Gewicht im Kofferraum oder auf der Rückbank führt ebenso zu Mehrverbrauch wie der nicht genutzte Gepäckträger auf dem Autodach oder Heck. „Gepäckträger setzen das Auto während der Fahrt erhöhtem Luftwiderstand aus und sollten nach Gebrauch gleich wieder abmontiert werden“, rät #userInhaber#. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Fahrereignungseminar (FES Punkteabbau)
16.12.2017 | FAHRSCHUL-NEWSEin Fahreignungsseminar (FES) ist in zwei Abschnitte unterteilt: - der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und - der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme Voraussetzung: 1. Punktestand zwischen 1 bis max. 5 Punkte in Flensburg ( Sie dürfen auch bei 6 oder 7 Punkte das Seminar machen, dann allerdings ohne Abzug von einem Punkt) und 2. innerhalb der letzten 5 Jahre kein Aufbauseminar/FES gemacht. Sinnvollerweise wird zuerst mit der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme gestartet, bei einem dafür berechtigten und zugelassenen Fahrlehrer. Dauer: 2x90min (Modul 1 & Modul 2) wobei mit dem 2 Modul frühestens eine Woche nach Abschluss des Modul 1 gestartet werden darf. Dieses kann als Einzelseminar, oder mit bis zu 6 Teilnehmern gemacht werden. Ziel dieser Teilmaßnahme ist es, laut § 42 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen. Das heisst ganz einfach für Sie und uns: Wir wollen Ihre Fahrerlaubnis/Führerschein erhalten und dafür sorgen, dass dies in Zukunft auch so bleibt. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme darf nur von einem dafür zugelassenen Verkehrspsychologen durchgeführt werden. Gerne stellen wir den entsprechenden Kontakt her. Dauer: 2x75min, wobei die 2 Sitzung frühestens 3 Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung starten darf. Nachdem dieses abgeschlossen ist, haben Sie eine Teilnahmebescheinigunge bekommen .Diese reichen Sie bei Ihrem zuständigem SVA (Straßenverkehrsamt) ein und sollten ca. nach einer Woche einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg gutgeschrieben bekommen. Seminarbeginn: 05.01.2018 um 9 Uhr
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